XS-PROJECT / RECHTLICHES

ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.

Gemeinsame Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen, Hardware und Gameserver-Hosting.

ENTWURF – noch nicht zur verbindlichen Verwendung freigegeben. Vor Veröffentlichung müssen offene Produkt- und Vertragsdetails sowie die getrennte Widerrufsbelehrung und die Paymenter-Bestellstrecke rechtlich geprüft werden.

XS-Project – IT-Dienstleistungen, Hardware und Gameserver-Hosting
Stand: 3. November 2026 – ENTWURF v1.2 ZUR PRÜFUNG

A. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Kundenkreis

  1. Vertragspartner ist Christian Nill, handelnd unter XS-Project, Feldhauser Straße 225, 45896 Gelsenkirchen, Deutschland, E-Mail: support@xs-project.de, Telefon: +49 (0) 209 - 959 026 18 (nachfolgend „XS-Project“).
  2. Diese AGB gelten für Verträge über IT-Dienstleistungen, die Lieferung oder Erstellung von Hardware- und PC-Systemen sowie die Bereitstellung von Gameserver-Hosting und zugehörigen Leistungen. Sie gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
  3. Abschnitt A gilt für alle Leistungen. Für IT-Dienstleistungen und Hardware gilt ergänzend Abschnitt B; für Gameserver-Hosting ergänzend Abschnitt C. Individuelle Vereinbarungen und die konkret vereinbarte Leistungsbeschreibung gehen diesen AGB vor. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
  4. Abweichende Geschäftsbedingungen von Unternehmern werden nur Vertragsbestandteil, soweit XS-Project ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Angebote, Vertragsschluss und Leistungsumfang

  1. Die Darstellung von Dienstleistungen und Produkten auf der Firmenwebseite dient der Information und stellt, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, kein verbindliches Angebot dar.
  2. Bei individuellen IT-Projekten kommt ein Vertrag durch Annahme eines konkreten Angebots oder eine anderweitige eindeutige Vereinbarung zustande. Eine Nachricht über das Kontaktformular begründet noch keinen kostenpflichtigen Auftrag.
  3. Gameserver werden über das Kunden- und Bestellportal billing.xs-project.de (Paymenter) bestellt. Der Bestellprozess informiert über Produkt, Preis, Abrechnungsintervall, Laufzeit und gegebenenfalls weitere Bedingungen. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme oder die vertragsgemäße Bereitstellung nach der Bestellung zustande. Eine bloße automatisierte Eingangsbestätigung ist noch nicht zwingend die Annahme des Antrags.
  4. Maßgeblich für die geschuldete Leistung sind die konkrete Produktbeschreibung, das individuelle Angebot beziehungsweise die Bestellbestätigung. Bestimmte Eigenschaften, Liefertermine oder Service-Level gelten nur dann als zugesagt, wenn sie vereinbart wurden.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug

  1. Preise, etwaige Einrichtungsentgelte, Abrechnungsintervalle, Zahlungsarten und Fälligkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Bestellübersicht. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer ausgewiesen. Zusätzlich entstehende Kosten werden vor dem Vertragsschluss kenntlich gemacht.
  2. Für individuelle IT-Aufträge erfolgt die Abrechnung nach dem vereinbarten Festpreis oder – sofern ausdrücklich vereinbart – nach tatsächlichem Aufwand zu den mitgeteilten Sätzen. Nicht vereinbarte Zusatzleistungen werden nicht ohne vorherige Abstimmung berechnet.
  3. Gameserver werden als entgeltliche, automatisch fortlaufende Hosting-Verträge mit anfänglichen Laufzeiten beziehungsweise Abrechnungsintervallen von 3 Tagen, 1 Monat, 6 Monaten oder 12 Monaten angeboten. Die Entgelte sind jeweils im Voraus zu zahlen. Auch das als „3-Tage-Testzeitraum“ bezeichnete Angebot ist ein kostenpflichtig wiederkehrender Tarif: Ohne wirksame Kündigung erfolgt nach drei Tagen erneut eine Abrechnung für drei Tage. Bei einer ausdrücklich autorisierten PayPal-Zahlungsvereinbarung kann die fällige Folgezahlung automatisch eingezogen werden; ansonsten ist die Folgeabrechnung vom Kunden selbst zu begleichen. Preis, Intervall und automatische Fortsetzung werden vor der Bestellung klar ausgewiesen; gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Mahn- oder Inkassokosten können nur verlangt werden, soweit ein gesetzlicher Erstattungsanspruch besteht. Pauschale Sperrgebühren oder Vertragsstrafen werden durch diese AGB nicht eingeführt.

§ 4 Mitwirkung, Zugang und sichere Kommunikation

  1. Der Kunde stellt alle zur Vertragserfüllung erforderlichen, zumutbaren Informationen, Freigaben, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. Passwörter sollen nach Möglichkeit über einen geeigneten sicheren Weg übermittelt und nach Abschluss erforderlicher Arbeiten geändert werden.
  2. Der Kunde sichert personenbezogene Daten, Softwarelizenzen und vorhandene Inhalte, soweit dies zu seinem Verantwortungsbereich gehört. Gesetzliche Verpflichtungen und ausdrücklich übernommene Sicherungsleistungen von XS-Project bleiben unberührt.
  3. Verzögerungen, die durch fehlende notwendige Mitwirkung entstehen, werden einzelfallbezogen abgestimmt. Gesetzliche Rechte beider Parteien bleiben unberührt.

§ 5 Gesetzliche Mängelrechte und Haftung

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungs-, Mängel- und Abhilferechte, einschließlich der Vorschriften für Waren mit digitalen Elementen und digitale Produkte, soweit diese anwendbar sind. Diese AGB schränken solche Rechte nicht ein.
  2. XS-Project haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt bei zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig.
  4. Diese Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Gesetzlich zwingende Ansprüche, insbesondere aus Mängelrechten, werden dadurch nicht verkürzt.

§ 6 Datenschutz und Verarbeitung im Kundenauftrag

  1. Personenbezogene Daten werden nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeitet. Weitere Informationen enthält die jeweils einschlägige Datenschutzerklärung der Firmenwebseite beziehungsweise des Bestell- und Kundenportals.
  2. Soweit XS-Project bei einer konkreten Leistung personenbezogene Daten im Auftrag eines Kunden im Sinne von Art. 28 DSGVO verarbeitet, wird vor Beginn einer solchen Verarbeitung die erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Der Kunde bleibt für seine rechtmäßige Verarbeitung, insbesondere bei betriebenen Servern, Anwendungen und Videoüberwachung, verantwortlich, soweit er hierfür datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist.

§ 7 Widerruf, Verbraucherrechte und Streitbeilegung

  1. Verbrauchern stehen bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen die gesetzlich vorgesehenen Widerrufsrechte zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift. Die für die jeweilige Vertragsart geltende Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden gesondert bereitgestellt. Diese AGB ersetzen diese Informationen nicht.
  2. Eine vorzeitige Bereitstellung oder Ausführung von Dienstleistungen lässt das Widerrufsrecht nicht automatisch entfallen. Erforderliche ausdrückliche Erklärungen des Verbrauchers sowie die gesetzlichen Voraussetzungen für Wertersatz oder ein Erlöschen des Widerrufsrechts bleiben maßgeblich.
  3. XS-Project ist nicht allgemein zur Teilnahme an einem Verbraucherschlichtungsverfahren verpflichtet. Eine Teilnahme an einem geeigneten Verfahren kann im Einzelfall geprüft und freiwillig vereinbart werden.

B. IT-Dienstleistungen, Hardware und Installation

§ 8 Gegenstand der IT-Leistungen

  1. Zum Angebot können insbesondere PC-Neubau und -Konfiguration, Office- und Gaming-Systeme, Workstations, Custom-Wasserkühlungen, Reparatur und Wartung, Drucker und Multifunktionsgeräte, Server- und Netzwerktechnik, Cloud-Telefonie, Videoüberwachung sowie strukturierte Netzwerk- und Gebäudeverkabelung gehören.
  2. Art, Umfang, Komponenten, technische Spezifikationen, Termine und gegebenenfalls erforderliche Fachleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot. Nicht ausdrücklich vereinbarte Erfolgs-, Leistungs- oder Kompatibilitätsgarantien werden nicht übernommen.
  3. Arbeiten, die besondere gewerbe-, handwerks-, telekommunikations- oder sonstige öffentlich-rechtliche Voraussetzungen erfordern, werden nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen und gegebenenfalls unter Einbindung entsprechend qualifizierter Fachbetriebe ausgeführt. Solche Drittleistungen bedürfen der vertraglichen Abstimmung.

§ 9 Beratung, Kostenvoranschläge und Änderungen

  1. Angebote und Kostenvoranschläge gelten innerhalb der jeweils angegebenen Frist. Ob ein Kostenvoranschlag vergütungspflichtig ist, wird vor dessen Erstellung ausdrücklich vereinbart.
  2. Bei Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, zusätzlich erforderlichen Teilen oder nicht vorhersehbaren Aufwendungen informiert XS-Project den Kunden und holt vor kostenpflichtigen Erweiterungen die erforderliche Zustimmung ein.
  3. Technische Alternativen oder der Austausch ausdrücklich vereinbarter Komponenten erfolgen nicht ohne notwendige Abstimmung; zwingende gesetzliche Rechte bleiben bestehen.

§ 10 Durchführung, Daten und vorhandene Systeme

  1. Der Kunde ermöglicht zum vereinbarten Termin den erforderlichen Zugang zu Räumen, Geräten, Netzen und vorhandenen Anlagen und weist auf bekannte Risiken oder Einschränkungen hin.
  2. Vor Arbeiten an bestehenden Datenträgern und Systemen sollte der Kunde – soweit technisch möglich – eine aktuelle Datensicherung erstellen oder XS-Project gesondert mit einer Datensicherung beauftragen. Ist eine Datensicherung vereinbart, richtet sich deren Umfang nach der konkreten Absprache. Die Haftung nach § 5 bleibt unberührt.
  3. Für vom Kunden beigestellte Hardware, Software und Zugangsdaten gelten die gesetzlichen Regelungen. Erkennbare Inkompatibilitäten oder Risiken werden im Rahmen der geschuldeten Leistung mitgeteilt.

§ 11 Lieferung, Abnahme und Gewährleistung

  1. Für den Verkauf und die Herstellung von Hardware sowie für Werk- oder Dienstleistungen gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Bei abnahmepflichtigen Werkleistungen erfolgt eine Abnahme nach den gesetzlichen Regeln; wesentliche Mängel können der Abnahme entgegenstehen.
  2. Liefertermine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche zugesagt wurden. Gesetzliche Rechte bei Liefer- oder Leistungsverzug bleiben unberührt.
  3. An gelieferter, noch nicht vollständig bezahlter Ware behält XS-Project das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Für Mängel an gelieferten Waren und erbrachten Arbeiten gelten die gesetzlichen Ansprüche. Herstellergarantien bestehen nur, soweit sie tatsächlich vom Hersteller eingeräumt wurden, und ersetzen nicht die gesetzlichen Rechte gegenüber XS-Project.

§ 12 Einsatzgebiet und Zusatzkosten

  1. Reguläres Vor-Ort-Einsatzgebiet ist Nordrhein-Westfalen. Einsätze außerhalb von NRW sind nach individueller Vereinbarung möglich.
  2. Zusätzliche Anfahrts-, Reise-, Übernachtungs-, Material- oder Entsorgungskosten werden nur berechnet, wenn sie dem Kunden vor Auftragserteilung mitgeteilt und vereinbart wurden. Auch innerhalb von NRW etwaig anfallende Anfahrtskosten werden vor dem Auftrag ausgewiesen.
  3. Eine konkrete Reaktionszeit oder ständige Rufbereitschaft wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.

C. Gameserver-Vermietung und digitale Hosting-Leistungen

§ 13 Leistungsgegenstand, Portale und Bereitstellung

  1. XS-Project stellt die im jeweiligen Tarif bezeichneten Gameserver-Hosting-Ressourcen zur Nutzung während der vereinbarten Vertragsdauer bereit. Eine Überlassung von Hardware in das Eigentum des Kunden findet nicht statt.
  2. Die Produktübersicht, Bestellung und Abrechnung erfolgen über billing.xs-project.de (Paymenter). Die technische Verwaltung erfolgt über panel.xs-project.de (GameAP). Die jeweilige technische Leistungsbeschreibung und die vereinbarten Ressourcen sind maßgeblich.
  3. Die Bereitstellung der Hosting-Instanz erfolgt über die vorhandene Paymenter-/GameAP-Integration. Der Zeitpunkt der Bereitstellung ergibt sich aus dem Angebot beziehungsweise der Vertragsbestätigung. Gesetzliche Rechte bei ausbleibender Bereitstellung bleiben bestehen.
  4. Bei Minecraft-Angeboten können, soweit im gewählten Produkt unterstützt, Vanilla, NeoForge, Forge und Fabric genutzt werden. Der Kunde wählt im Panel die gewünschte Servervariante und Minecraft-Version; die Installation der ausgewählten Serversoftware wird durch das Panel ausgeführt. Die technische Kompatibilität von Minecraft-Version, Mod-Loader, Mods und Plugins ist zu beachten. Eine bestimmte Mod- oder Plugin-Kompatibilität wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.

§ 14 Vertragsgemäße Nutzung und Kundenverantwortung

  1. Der Kunde darf die gebuchten Ressourcen im vereinbarten Umfang nutzen und ist verantwortlich für eigene Inhalte, Spielwelten, Mods, Plugins, Nutzerberechtigungen und weitere von ihm verwaltete Anwendungen, soweit die Verantwortung nicht ausdrücklich XS-Project übertragen wurde.
  2. Der Kunde hat geltendes Recht, Rechte Dritter und die einschlägigen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der eingesetzten Spiele- und Serversoftware zu beachten. Insbesondere dürfen Hosting-Ressourcen nicht zur Verbreitung rechtswidriger Inhalte, Schadsoftware, Spam, zur Durchführung von Angriffen oder zur unbefugten Nutzung fremder Systeme eingesetzt werden.
  3. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; der Kunde trägt für die Nutzung durch von ihm autorisierte Personen Verantwortung nach den gesetzlichen Regeln. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind unverzüglich an support@xs-project.de zu melden.
  4. Die Nutzung vertraglich nicht zugeteilter Ressourcen oder eine technische Beeinträchtigung anderer Kunden und Systeme ist unzulässig. XS-Project kann bei Bedarf zunächst geeignete Abhilfe anregen; dringende Maßnahmen nach § 17 bleiben unberührt.

§ 15 Verfügbarkeit, Wartung und Störungen

  1. XS-Project erbringt die vereinbarte Hosting-Leistung mit der vertraglich geschuldeten Verfügbarkeit. Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit oder Reaktionszeit gilt nur, wenn sie in der Produktbeschreibung oder einer gesonderten Vereinbarung zugesichert wird. Gesetzliche Ansprüche bei Mängeln oder Störungen bleiben unberührt.
  2. Erforderliche Wartungsarbeiten werden, soweit möglich und zumutbar, mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt und so durchgeführt, dass Beeinträchtigungen möglichst gering bleiben. Sicherheitskritische Arbeiten können eine kurzfristige Durchführung erfordern.
  3. Störungen sind über die angegebenen Supportwege zu melden. XS-Project prüft und bearbeitet Meldungen entsprechend der vereinbarten Leistung und den gesetzlichen Verpflichtungen.
  4. Die Verantwortung für durch den Kunden installierte Mods, Plugins, Konfigurationen und Datenbestände richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Die Verantwortung für einen Mangel der bereitgestellten Hosting-Leistung wird dadurch nicht ausgeschlossen.

§ 16 Daten, Sicherungen und Vertragsende

  1. Der Kunde kann im Rahmen der bereitgestellten technischen Möglichkeiten eigene Spielwelten, Konfigurations- und sonstige Daten verwalten. Ob und in welchem Umfang automatische Backups, Wiederherstellung oder Datenexport geschuldet sind, ergibt sich ausschließlich aus der konkreten Produktbeschreibung oder einer gesonderten Vereinbarung.
  2. Der Kunde soll vorhandene Export- und Sicherungsmöglichkeiten nutzen und wichtige Daten insbesondere vor geplanten Änderungen oder dem Vertragsende sichern. Gesetzliche Pflichten und ausdrücklich vereinbarte Sicherungsleistungen von XS-Project bleiben bestehen.
  3. Nach Vertragsende enden die vereinbarten Nutzungsrechte an der Hosting-Instanz. Die Löschung oder Herausgabe von Kundendaten richtet sich nach gesetzlichen Pflichten, den Datenschutzvereinbarungen und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang. Die Frist und Möglichkeit für einen Export nach Vertragsende müssen vor dem Liveeinsatz dieser AGB verbindlich festgelegt und in der Produktinformation offengelegt werden.

§ 17 Maßnahmen bei Missbrauch und Zahlungsstörungen

  1. Bei konkreten erheblichen Sicherheitsrisiken, rechtswidriger Nutzung oder wesentlicher Gefährdung anderer Systeme darf XS-Project angemessene technische Schutzmaßnahmen treffen, soweit erforderlich auch eine vorübergehende Einschränkung oder Sperrung. Soweit möglich und zumutbar wird der Kunde zuvor informiert und erhält Gelegenheit zur Abhilfe; bei Gefahr im Verzug kann dies nachträglich geschehen.
  2. Bei Zahlungsrückständen kommen Einschränkungen oder eine Sperrung nur nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit in Betracht. Eine Sperrung bewirkt nicht automatisch den Wegfall bereits entstandener gesetzlicher Rechte oder eine zusätzliche kostenpflichtige Sperrgebühr.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften erhalten.

§ 18 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

  1. Die bei der Bestellung gewählte anfängliche Vertragslaufzeit beträgt 3 Tage, 1 Monat, 6 Monate oder 12 Monate. Alle Varianten sind kostenpflichtig und wiederkehrend; die Vergütung wird für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im Voraus erhoben. Der 3-Tage-Tarif endet nicht automatisch nach dem ersten Testzeitraum, sondern wird ohne wirksame Kündigung im Abstand von jeweils drei Tagen weiter abgerechnet.
  2. Sofern nicht rechtzeitig und wirksam gekündigt wird, setzt sich das Hosting-Vertragsverhältnis nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit automatisch fort. Gegenüber Verbrauchern erfolgt diese Fortsetzung ausschließlich auf unbestimmte Zeit. Das fortgesetzte Vertragsverhältnis kann durch Verbraucher jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden. Gesetzliche und etwaige vereinbarte kürzere Kündigungsfristen bleiben unberührt. Eine erneute feste Bindung von sechs oder zwölf Monaten entsteht für Verbraucher durch die automatische Fortsetzung nicht.
  3. Abrechnungsintervalle und ein gegebenenfalls autorisierter automatischer Zahlungseinzug sind von der rechtlichen Vertragsbindung zu unterscheiden. Nach einer wirksamen Vertragsbeendigung werden bereits im Voraus geleistete Entgelte für Zeiträume, für die keine Zahlungspflicht besteht, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erstattet. Eine wirksame Kündigung darf nicht von weiteren Zahlungen oder der Beendigung einer PayPal-Zahlungsvereinbarung abhängig gemacht werden.
  4. Kündigungen können in Textform an support@xs-project.de erklärt werden. Soweit § 312k BGB anwendbar ist, stellt XS-Project zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Kündigungsmöglichkeit bereit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und weitere gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 19 Anpassungen der Leistung und Vergütung

  1. XS-Project darf für den sicheren und vertragsgemäßen Betrieb notwendige technische Sicherheits- und Wartungsmaßnahmen durchführen. Weitergehende Änderungen an dauerhaft bereitgestellten digitalen Leistungen richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere den gesetzlichen Informations- und Beendigungsrechten der Verbraucher.
  2. Eine einseitige Preiserhöhung für bereits vereinbarte Leistungen wird durch diese AGB nicht vorgesehen. Änderungen von Tarifen oder Preisen für künftige Vertragsabschlüsse berühren bestehende Verträge nicht. Abweichende individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

D. Schlussbestimmungen

§ 20 Anwendbares Recht und abschließende Regelungen

  1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt, soweit diese rechtlich anwendbar sind.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bleibt unberührt.
  3. Diese AGB werden dem Kunden vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise zugänglich gemacht und können gespeichert werden. Individuelle Vertragsänderungen bleiben jederzeit im gesetzlichen Rahmen möglich.